Laufzeit | 7 Jahre |
Mindestanlagebetrag | Ab 25.000€ (limitiertes Kontingent) - keine Zuzahlung möglich |
Höchstbetrag | 50.000€ |
Kündigungsfrist | Die Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar |
Verfügung | Eine vorzeitige Verfügung des Anlagebetrages vor dem Laufzeitende ist weder vollständig noch in Teilbeträgen möglich |
Zins | 2,75 % p. a. |
Nachrangige Einlage
Konditionen
Details
Was ist eine Geldanlage mit Nachrangabrede?
Eine Geldanlage mit Nachrangabrede ist eine Bankeinlage, für die, im Rahmen einer bestimmten Laufzeit, ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Ausgezahlt wird der Zins jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres. Eine nachrangige Einlage ist eine Finanzlösung ohne Kursrisiko, da sie von jeglichen Kurs- und Währungsschwankungen völlig unabhängig ist. Die Rückzahlung erfolgt automatisch am Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der
Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/ Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen.
Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende
wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder
zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige
Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer
Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.