- Bei längeren Krankheitsfällen und Krankenhausaufenthalten
- Verringerung finanzieller Belastungen im Krankheitsfall
- Versicherungsschutz auch im Ausland
Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Finanzielle Belastungen im Krankheitsfall reduzieren
Entsteht Ihnen durch eine mehrwöchige Krankheit oder einen Krankenhausaufenthalt ein Verdienstausfall, kann dies eine hohe Belastung bedeuten. Mit der Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Zusatzversicherung der R+V Krankenversicherung AG können Sie Ihr gesetzliches Krankengeld aufstocken und sich vor finanziellen Einbußen schützen.
Krankentagegeldversicherung
Längere Krankheiten führen oft zu Verdienstausfällen, weil das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht dem Nettoeinkommen entspricht. Mit dem Krankentagegeld-Tarif der R+V Krankenversicherung AG schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen im Krankheitsfall. Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit vollständig arbeitsunfähig werden, zahlt die R+V Ihnen nach einem vereinbarten Zeitraum, der Karenzzeit, das versicherte Krankentagegeld. Dadurch können Sie Ihr Nettoeinkommen auch bei längerer Krankheit sichern. Angestellte und selbstständige Frauen erhalten bei einer Entbindung für die Zeit des Mutterschutzes anstelle des Krankentagegeldes eine Pauschale in Höhe des 12-fachen vereinbarten Krankentagegeldes.
Krankenhaustagegeldversicherung
Ein Klinikaufenthalt kann hohe Kosten verursachen, zum Beispiel für Zuzahlungen, Telefon- oder Parkgebühren. Wenn dann zur Sorge um die eigene Gesundheit auch noch finanzielle Engpässe kommen, belastet das den Kranken zusätzlich. Mit dem Krankenhaustagegeld-Tarif der R+V Krankenversicherung AG können Sie diese Kosten reduzieren. Das Krankenhaustagegeld wird in der vereinbarten Höhe ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Es steht Ihnen zum Beispiel für die Zuzahlung an das Krankenhaus, die Telefon-, Fernseh- oder Internetkosten, die Fahrtkosten und Parkgebühren Ihrer Familienangehörigen sowie Zeitschriften zur Verfügung.